1. Vorstellung des Pflegedienstes, Darstellung der Dienstleistung
Unser ambulanter Pflegedienst, "Pflegeteam Flick",wurde am 01.06.2000 als Personengesellschaft gegründet.
Der Firmensitz ist: Greifswalder Str.9
33106 Paderborn
Eine Filiale befindet sich in der: Arminiusstr.22a
33175 Bad Lippspringe
Unser ambulanter Pflegedienst, der als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen Dienstleistungen anbietet, erfüllt folgenden Zweck:
- Wir erbringen häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V (Grund -und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird).
- Wir bieten häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs.2 Satz 1 SGB V (Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung) häuslicher Pflege gemäß §§ 198 RVO, 25 KLVLG.
- Wir leisten Haushaltshilfe gemäß §§ 38 Abs.1 SGB V, 199 RVO, 27KVLG 1989.
- Wir stellen durch geeignetes Personal Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach §§36 und 39 SGB XI sicher.
- Wir übernehmen die Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs.3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld.
- Wir führen Schulungen von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Form von Gruppenschulungen, individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung, sowie Überleitungspflege schon im Krankenhaus, gemäß § 45 SGB XI durch.
Das Pflegeteam Flick ist eine selbstständig wirtschaftende Einrichtung unter ständiger fachlicher Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft (PDL).
Mit folgenden Kostenträgern bestehen Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarung:
- Landesverband der Pflegekassen in NRW (SGB XI)
und folgenden Krankenkassen (SGB V)
- AOK Rheinland Hamburg /AOK Nord-West
- VdAK/AEV
- Bundesknappschaft
- IKK Nordrhein / Westfalen - Lippe
- Krankenkasse der westfälichen Landwirtschaft
- BKK Siemens
- BKK ARGE Ostwestfalen - Lippe
- BKK Bahn
Alle hier nicht aufgeführten Krankenkassen schließen sich den oben genannten Verträgen an und haben mit uns keine eigenen verträge.
Des Weiteren rechnet unser Pflegedienst mit den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern Leistungen nach dem BSHG und nach der Vereinbarung gemäß § 75 SGB XII ab.
Zusätzlich können unsere Leistungen auch ohne Beteiligung der oben genannten Kostenträger im Rahmen der Privatliquidation angefordert werden.
Wir legen großen Wert auf Kundennähe. Daher pflegen wir schwerpunktmäßig in eng abgegrenzten Gebieten, dies ermöglicht eine optimale Tourenplanung.Wir sind im Stadtgebiet Paderborn mit seinen umliegenden Orten, Bad Lippspringe und der Region Altenbeken vertreten.
Das Büro Paderborn ist regelmäßig von Montag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr besetzt. Die telefonische Erreichbarkeit unseres Dienstes außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und an Feiertagen ist mittels einer Anrufweiterschaltung auf ein Handy durch einen Bereitschaftsdienst, rund um die Uhr, gewährleistet. Grundsätzlich wird der Bereitschaftsdienst nur durch eine Pflegefachkraft gewährleistet.
Im Sinne einer umfassenden Versorgung unserer Kunden sowie zum gegenseitigen nutzen aller an der Versorgung beteiligten haben wir mit folgenden Partnern Kooperationsverträge abgeschlossen.
- Malteser Hilfsdienst Hausnotrufsysrem
- Vitakt Hausnotrufsystem
- Sanitätshaus Sanimed
- Altenpflegeschule Meinwerkinstitut
- Altenpflegeschule des St.Johannisstifts
Zu den Kunden unseres Pflegedienstes zählen in erster Linie die Patienten, aber auch Krankenkassen, Pflegekassen, Haus- und Fachärzte, Angehörige und alle an der Pflege beteiligten Personen und Institutionen. Es ist unser Anliegen die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse unserer Patienten und die Bedürfnisse der anderen Kunden zu verstehen und mit unserem Handeln dazu beitragen, dass deren Anforderungen erfüllt werden. (Kundenorientierung)
Wir streben darüber hinaus an, die Erwartungen der verschiedenen Parteien zu übertreffen. Dabei suchen wir in unserem Handeln immer nach den Möglichkeiten der "ständigen Verbesserung".
Seit dem 01.06.2000 ist unser Pflegedienst Mitglied im Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK e.V.)
2. Betriebsstruktur und Organisation
Die Pflege wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft (PDL) durchgeführt. Die PDL verfügt über die gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Qualifikationen und Voraussetzungen zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Vertretung der leitenden PDL wird ebenfalls von einer Pflegefachkraft wahrgenommen und befindet sich zur Zeit in der Ausbildung zur PDL. Die Voraussetzungen der stellvertretenden PDL entsprechen ebenfalls den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
2.1 Verantwortungsbereiche der Pflegedienstleitungen
- Erstbesuchen
- Fachliche Planung und Überwachung der Pflegeprozesse durch z.B. Pflegevisiten und Mitarbeitervisiten
- Dienst- und Einsatzplanung entsprechen der individuellen Anforderungen der Patienten und den organisatorischen Ressourcen
- Anleitung und Überwachung der fachgereten Führung der Pflegedorumentation durch Dokumentarvisiten
- Die fachliche Planung und durchführung von Dienstbesprechungenwird ausschließlich von der Pflegedienstleitung bzw. deren Stellvertretung wahrgenommen
Darüber hinaus gelten die in der Stellenbeschreibung festgelegten Vorgaben.
2.2 Mitarbeiter/innen
Wir erfüllen die vertraglich vereinbarten personellen Mindestvorausetzungen ( Rahmenvertag nach § 132 SGB V, Rahmenvertrag gemäß §75 Abs.1 und 2 SGB XI).
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten wir insbesondere auf deren fachliche Qualifikation, ihre Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.
Unsere Mitarbeiter werden die von ihnen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter werden in Stellenbeschreibungengeregelt.
Die Dokumentationsunterlagen werden sach- und fachgerecht geführt und beim Kunden aufbewahrt. Somit sind sie allen, an der Pflege und Therapie, beteiligten Personen jederzeit zugänglich.
Die Einhaltung des Datenschutzes und der Schweigepflicht ist gewährleistet.
Im Falle der geplanten Verlegung des Kunden, bzw. der Notfallverlegung des Kunden z.B. ins Krankenhaus, wird ein Überleitungsbogen mit den aktuellen Informationen über den Kunden an die aufnehmende Einrichtung weitergeleitet.